EU - Reiserichtline

Urlaub mit Ihrem Haus­tier? Das müs­sen Sie beachten!

Regelungen für Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU

Pro Per­son dür­fen im Rei­se­ver­kehr höchs­tens 5 Heim­tie­re (Hun­de, Kat­zen, Frett­chen) mit­ge­führt wer­den. Die Tie­re dür­fen nicht dazu bestimmt sein, den Besit­zer zu wech­seln. Für Hun­de, Kat­zen und Frett­chen, die inner­halb der Euro­päi­schen Uni­on grenz­über­schrei­tend trans­por­tiert werden,

  • muss grund­sätz­lich ein Heim­tier­aus­weis nach ein­heit­li­chem Mus­ter mit­ge­führt wer­den. Das bestim­men Ver­ord­nung (EU) Nr. 576/​2013 sowie die Durch­füh­rungs­ver­ord­nung (EU) Nr. 577/​2013, die seit 29. Dezem­ber 2014 gelten.
  • Die­ser Pass muss dem Tier ein­deu­tig zuge­ord­net wer­den kön­nen: Das heißt das Tier muss mit­tels Täto­wie­rung oder Mikro­chip iden­ti­fi­zier­bar und die Kenn­zeich­nungs-Num­mer im Pass ein­ge­tra­gen sein. Seit dem 3. Juli 2011 ist für neu gekenn­zeich­ne­te Tie­re der Micro­chip ver­pflich­tend (Tech­ni­sche Anfor­de­run­gen an den Transponder
  • Die EU-Heim­tier­aus­wei­se kön­nen von einem nie­der­ge­las­se­nen Tier­arzt aus­ge­stellt wer­den. Er benö­tigt hier­für aller­dings eine Ermäch­ti­gung der nach Lan­des­recht zustän­di­gen Behörden.

Impfschutz gegen Tollwut

Neben Anga­ben zu dem Tier und sei­nem Besit­zer muss der Heim­tier­aus­weis den tier­ärzt­li­chen Nach­weis ent­hal­ten, dass das Tier über einen gül­ti­gen Impf­schutz gegen Toll­wut verfügt.

Hier­bei ist unbe­dingt zu beach­ten, dass die Imp­fung nicht vor der Anbrin­gung des Micro­chips erfol­gen darf, um eine ein­deu­ti­ge und unver­wech­sel­ba­re Zuor­den­bar­keit der Toll­wut­schutz­imp­fung zum Tier zu gewährleisten.

Da für die Aus­bil­dung eines wirk­sa­men Impf­schut­zes eine Zeit­span­ne von 21 Tagen erfor­der­lich ist, bedeu­tet dies im Fal­le einer Erst­imp­fung, dass die­se min­des­tens 21 Tage vor Grenz­über­tritt erfol­gen muss.

Wird eine Wie­der­ho­lungs­imp­fung erst nach Ablauf der Gül­tig­keits­dau­er der letz­ten Imp­fung ver­ab­reicht, so ent­spricht die­se Imp­fung einer Erst­imp­fung (Gül­tig­keits­dau­er der Imp­fung ist im Pass vermerkt).

Welpen

Auch Wel­pen dür­fen nur mit einem aus­rei­chen­den Toll­wut-Impf­schutz nach Deutsch­land ein­rei­sen bzw. Deutsch­land im Tran­sit pas­sie­ren. Da die Toll­wut-Erst­imp­fung frü­hes­tens im Alter von 12 Wochen durch­ge­führt wer­den darf und es danach wei­te­re 21 Tage bis zur Aus­bil­dung eines wirk­sa­men Impf­schut­zes dau­ert, kön­nen Wel­pen frü­hes­tens im Alter von 15 Wochen ein- bzw. durchreisen.

EU-Länder mit verschärften Anforderungen

In den Mit­glied­staa­ten Irland, Mal­ta und Finn­land gel­ten ver­schärf­te Anfor­de­run­gen über anti­pa­ra­si­tä­re Behand­lun­gen, ins­be­son­de­re Echi­no­kok­ken­be­hand­lung (Band­wür­mer).

Quel­le:

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (Link zur Startseite)

Hier fin­den Sie die aktu­el­le Richt­li­nie im Wort­laut:

  • Ver­ord­nung (EU) Nr. 576/​2013 
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