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Hinweise zum
Vermittlungsablauf
Bei der
"Schutzgebühr", die wir im Zusammenhang mit dem
Tierschutzvertrag erheben müssen, handelt es sich nicht um den
Kaufpreis,
sondern um eine Gebühr, ohne die es nicht
möglich ist, die
Tierschutzarbeit zu finanzieren. Sie wird für
Impfungen, Bluttests
auf Mittelmeerkrankheiten, zum Teil für Kastrationen,
Entwurmungen und sonstige tierärztliche Behandlung verwendet
und kommt somit alleine unseren Tieren zu Gute, siehe auch Schutzgebühr, warum ?
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